Steuerberaterwechsel

Steuerberater wechseln? Leicht gemacht!

Man überlegt sich sicherlich mehrmals ob man seinen Steuerberater wechselt. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel zu OCTA, möchten wir diesen Wechsel so harmonisch wie möglich gestalten.

Hier nun unsere Hinweise, was bei einem Steuerberaterwechsel beachtet werden muss und wie ein reibungsloser Wechsel erfolgen kann:


Wann ist der beste Zeitpunkt für den Steuerberaterwechsel?

Generell können Sie Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Es bietet sich allerdings an, einen Steuerberaterwechsel nicht während begonnener Abschlussarbeiten wie beispielsweise der Erstellung einer Bilanz oder der Steuererklärung zu vollziehen, da in diesem Fall Kosten bei dem alten und dem neuen Steuerberater entstehen, welche in der Regel höher sind als im Normalfall.


Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Sollte im Beratungsvertrag allerdings eine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart sein, ist eine Kündigung grundsätzlich nur im Rahmen der vereinbarten Fristen möglich. Da es sich jedoch um ein besonderes Vertrauensverhältnis handelt, kann nach der aktuellen Rechtsprechung das Steuerberatungsmandat jederzeit gekündigt werden. Sie teilen Ihrem alten Steuerberater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von einem neuen Steuerberater beraten lassen werden. Hierfür haben wir eine Kündigungsvorlage als kostenfreien Download erstellt.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie einen neuen Steuerberater haben, da Ihnen dieser bei Fragen beratend zur Seite stehen kann. Dabei ist jedoch zu beachten, dass vor einem Wechsel, die Kündigung des bisherigen Steuerberaters erfolgt sein muss.


Wie läuft die Übergabe der Steuerunterlagen?

Nach Beendigung des Mandats muss Ihr alter Steuerberater Ihrem neuen Steuerberater alle Unterlagen zur Verfügung stellen und eine reibungslose Übergabe aller Unterlagen unterstützen. In Zeiten der Digitalisierung erfolgt die Übermittlung der Mandatsdaten in der Regel digital und ist somit unproblematisch. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn bei Ihrem alten Steuerberater noch Rechnungen zu bezahlen sind. In diesem Fall kann der ehemalige Steuerberater unter bestimmten Voraussetzungen die Unterlagen teilweise zurückhalten, bis diese beglichen sind.


 

Haben Sie noch Fragen zum Steuerberaterwechsel?

Unsere Experten im Bereich Steuerberatung stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei dem Wechsel. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wir rufen Sie zurück.


Kontaktformular

Ihre Ansprechpartner

Carsten Kehrein
Diplom-Wirtschaftsjurist | Steuerberater
carsten.kehrein@octa-stb.de
Melissa Meyer
Steuerberaterin | Teamleiterin
melissa.meyer@octa-stb.de