OCTA informiert:

Corona-Krise

Wir sorgen vor! Das Coronavirus hält uns nun schon seit einiger Zeit auf Trapp. Unternehmen stehen nun vor verschiedenen Herausforderungen, um diese Krise ohne große Verluste zu überstehen. Unser Team steht Ihnen auch in dieser kritischen Phase zur Seite. Wir sind für Sie da, sprechen Sie uns an!

Corona ist in aller Munde und wir alle müssen mit den Gegebenheiten in dieser Zeit umgehen.

Als starker Partner lassen wir Sie auch in herausfordernden Zeiten nicht im Stich.
Hier finden Sie unsere Hinweise und Merkblätter:


Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in NRW

Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31.Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. 

Hier finden Sie unser Merkblatt vom 20.09.2021. 

 

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus in 2021

Das Bundesministerium der Finanzen hat kurz vor Weihnachten weitere Mahnahmen bzw. Verlängerungen von steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für das Jahr 2021 erlassen. Wir haben diese Maßnahmen für Sie zusammengefasst. Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung kommen Sie gerne auf uns zu.

Hier finden Sie unser Merkblatt vom 08.01.2021


Außerordentliche Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe)

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November (Merkblatt siehe hier) und Dezember 2020 bieten Unternehmen Unterstützung, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown in diesen Monaten betroffen waren.

Die Höhe beider Hilfen beträgt bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes und die Fristen zur Antragsstellung wurden jeweils bis zum 30. April 2021 verlängert.


Corona Überbrückungshilfen

Nach dem Auslaufen der November- und Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfe II kann derzeit noch für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Antragsfrist wurde dafür bis zum 31. August 2021

Die derzeitigen offiziellen Informationen der Ministerien finden Sie hier.


Corona Ausbildungsprämie

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ die Ausbildungsprämie auf den Weg gebracht. Diese soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind, dabei unterstützen auch in der Corona-Krise Ausbildungsplätze zu sichern.

Hier finden Sie unser Merkblatt mit allen Informationen zur Corona Ausbildungsprämie.


Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in NRW

Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger in Kürze eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln.

Update:

Das Land NRW hat nach Angaben der offiziellen Stelle begonnen, die erneute Anforderung zur Rückmeldung der Corona Soforthilfe per E-Mail zu verschicken. Die Rückmeldefrist ist nun der 31.10.2021. Für eine ggf. daraus resultierende Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit.


Steuersatzsenkung in der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise die zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% beschlossen.

Die Senkung gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.

Hier finden Sie unser Merkblatt mit allen benötigten Informationen zur Umsatzsteuersenkung.

Hier finden Sie das Merkblatt mit allen Informationen zur Umsatzsteuersenkung im Bereich des Hotelgewerbes und der Gastronomie.

Hier finden Sie das Merkblatt mit allen Informationen zur Umsatzsteuersenkung im Bereich des Baugewerbes.

 

Verdienstausfall wegen Schul- und Kitaschließung

Wer aufgrund von Schul- und Kitaschließung im Rahmen der Corona-Krise einen Verdienstausfall erlitten hat, kann einen Antrag auf Entschädigung stellen.
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung je nach dem Sitz der Betriebsstätte zuständig.

Hier finden Sie unser Merkblatt mit allen weiteren Informationen.

 

Steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer bis 1.500 Euro bestätigt

Auf Bonuszahlungen bis 1.500 Euro werden laut BMF keine Steuern erhoben. Die Bonuszahlungen sollen die Arbeitnehmer belohnen, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen. Da die Steuerfreiheit nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt diese Regelung für alle Berufsgruppen.

Hier finden Sie unser Merkblatt zu den steuerfreien Arbeitgeber Zuschüssen.

Weitere Informationen

 


Steuerliche Besonderheiten im Rahmen der Corona-Krise

Auch steuerlich gibt es im Rahmen der Corona-Krise erhebliche Erleichterungen. Insbesondere können Steuerbeträge gestundet werden. Aber auch Anpassungsanträge für laufende Steuervorauszahlungen können vereinfacht gestellt werden.
Ebenso können betroffene Unternehmen einen Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärungen 2018 beantragen.

Hier finden Sie das benötigte Anschreiben der Finanzverwaltung NRW.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie Maßnahmen die Sie jetzt ergreifen können.


 

Kurzarbeit während der Corona-Krise

Immer mehr Unternehmen Europaweit haben mit Einnahmeausfällen zu kämpfen. Arbeitgeber und Selbstständige fragen sich was sie nun tun können. Bei einem Beschäftigungseinbruch (ohne einem behördlichen Untersagungsverbot kann Kurzarbeit ein probates Mittel sein. Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen, als auch die Antragsstellung jüngst vereinfacht.

Hier finden Sie ein Merkblatt zum Thema Kurzarbeitergeld mit allen wichtigen Informationen und Links.


 

Erstattung von Aufwendungen / Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

Hier finden Sie alle Informationen zum Infektionsschutzgesetz sowie die benötigten Antragsformulare.


 

Besonderheiten bei der Insolvenzantragspflicht

Im Rahmen des am 13.03.2020 beschlossenen Schutzschirmpaketes durch die Bundesregierung soll die Insolvenzantragspflicht im Rahmen der Corona Krise bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden.

Hier finden Sie unser Merkblatt zu den Besonderheiten der Insolvenzantragspflicht.


 

Benötigen Sie noch weitere Unterstützung?

Unser Team ist zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder Mail zu erreichen. Gerne vereinbaren wir auch Videokonferenzen um Ihnen die kontaktlose Beratung so angenehm wie möglich zu gestalten.

Sollten Sie Fragen haben, füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns gerne an unter: 0521-942730


 

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Ihre Ansprechpartner

Carsten Kehrein
Diplom-Wirtschaftsjurist | Steuerberater
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M. A. | Rechtsanwalt | Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Fachanwalt für Steuerrecht
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