Hotel ist kein gleichwertiger Ersatz für Cluburlaub
Zusammenfassung:
Das LG Frankfurt hat einer Familie eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises zugesprochen, nachdem ihre gebuchte Cluburlaub-Reise kurzfristig abgesagt wurde und die angebotenen Ersatzreisen nicht gleichwertig waren. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Gleichwertigkeit von Ersatzreisen. Die Familie erhielt somit eine Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.
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