Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Grundsätze für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht festgelegt.
Schlagwörter
Betriebsstättenbegriff,internationales Steuerrecht,innerstaatliches Steuerrecht
