Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht

Zusammenfassung

Die Verwaltung hat Grundsätze für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht festgelegt.

Schlagwörter

Betriebsstättenbegriff,internationales Steuerrecht,innerstaatliches Steuerrecht

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