Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG

Zusammenfassung:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Verwaltungsauffassung zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See geändert. Dies betrifft die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auf Schiffen unter deutscher Flagge. Die Änderung der Verwaltungsauffassung ist auf der Website des BMF verfügbar.

Quelle:
BMF

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