Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG
Zusammenfassung:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Verwaltungsauffassung zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG geändert. Diese Änderung betrifft die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See. Die neue Auslegung soll Klarheit bei der Anwendung des Gesetzes schaffen.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Schlagwörter:
