Anspruch des Vertragserben auf Herausgabe eines lebzeitigen Geschenks

Zusammenfassung:
Der BGH hat entschieden, dass ein Vertragserbe ein Geschenk des Erblassers an einen Dritten nach dem Tod des Erblassers zurückverlangen kann, auch wenn dem Erblasser ein Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag vorbehalten war. Der vertraglich eingesetzte Erbe hat somit ein Recht auf Herausgabe des Geschenks. Dies gilt unabhängig davon, ob das Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag ausgeübt wurde.

Quelle:
DATEV

Schlagwörter:
Erbrecht, Vertragserbe, Geschenk, Rücktritt


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