Kündigung der Abteilungsleiterin Portfoliomanagement des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin unwirksam

Zusammenfassung:
Das ArbG Berlin hat die fristlose und ordentliche Kündigung der Abteilungsleiterin Portfoliomanagement des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer als unwirksam angesehen. Zahlungsansprüche der Arbeitnehmerin auf Mehrarbeitsvergütung wurden stattgegeben. Das Urteil betrifft das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin.

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DATEV

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